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   OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224 - 1225/04 (StVollz), 3 Ws 1224/04 (StVollz), 3 Ws 1225/04 (StVollz)   

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https://dejure.org/2005,6926
OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224 - 1225/04 (StVollz), 3 Ws 1224/04 (StVollz), 3 Ws 1225/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,6926)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.03.2005 - 3 Ws 1224 - 1225/04 (StVollz), 3 Ws 1224/04 (StVollz), 3 Ws 1225/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,6926)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. März 2005 - 3 Ws 1224 - 1225/04 (StVollz), 3 Ws 1224/04 (StVollz), 3 Ws 1225/04 (StVollz) (https://dejure.org/2005,6926)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 70 Abs 1 StVollzG, § 70 Abs 2 StVollzG
    Strafvollzug: Gestattung von Besitz und Benutzung eines DVD-Players

  • Wolters Kluwer

    (Strafvollzug: Gestattung von Besitz und Benutzung eines DVD-Players)

  • Judicialis

    StVollzG § 70 I; ; StVollzG § 70 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 70 Abs. 1, 2
    DVD-Player; Sicherheit; Ordnung; Justizvollzugsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Genehmigung des Kaufs und der Aushändigung eines DVD-Players inkl. Scart-Kabels; Annahme einer abstrakten Gefahr als hinreichender Versagungsgrund; Einordnung der bestroffenen Justizvollzugsanstalt als Anstalt des höchsten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 191
  • ZfStrVo 2005, 185
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04
    Nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG ist jedoch die von einem Gegenstand ausgehende abstrakte Gefahr aufgrund seiner Eignung, in einer die Sicherheit und Ordnung gefährdenden Weise eingesetzt zu werden, als Versagungsgrund ausreichend, sofern dieser Gefahr nicht mit den im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht anzuwendenden Kontrollmitteln der JVA begegnet werden kann ( vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; OLG Karlsruhe NStZ 2003, 622; OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.4. 2002, 3 Ws 163/02 (StVollz) ).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02

    Strafvollzug: Unzulässiger Besitz einer Spielkonsole der Marke "Sony Playstation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04
    Im Gegensatz zu der Spielekonsole Y verfügt ein einfacher DVD-Player nicht über Speichermöglichkeiten, deren missbräuchlicher Nutzung und/oder Manipulation von Schnittstellen begegnet werden müsste ( vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.1. 2004, 3 Ws 1384/02 (StVollz) ).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02

    Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04
    Nach § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG ist jedoch die von einem Gegenstand ausgehende abstrakte Gefahr aufgrund seiner Eignung, in einer die Sicherheit und Ordnung gefährdenden Weise eingesetzt zu werden, als Versagungsgrund ausreichend, sofern dieser Gefahr nicht mit den im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht anzuwendenden Kontrollmitteln der JVA begegnet werden kann ( vgl. BVerfG NStZ 2003, 621; OLG Karlsruhe NStZ 2003, 622; OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.4. 2002, 3 Ws 163/02 (StVollz) ).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04

    DVD-Player; Sicherheit; Ordnung; Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04
    3 Ws 1224/04 (StVollz) 3 Ws 1225/04 (StVollz).
  • OLG Frankfurt, 06.03.1989 - 3 Ws 712/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1224/04
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 6.3.1989 ( NStZ 1989, 343 ) hinsichtlich des Besitzes eines CD-Players ausgeführt hat, kann der Nutzung als Versteck für kleinere Gegenstände dadurch begegnet werden, dass das Gerät verplompt bzw. versiegelt und sodann in die üblichen Kontrollen einbezogen wird.
  • OLG Hamburg, 25.06.2008 - 3 Vollz (Ws) 43/08

    Rückgriff auf die Sachkompetenz der Freiwilligen Selbstkontrolle der

    Ein Versagungsgrund ist gegeben, wenn der einem Gegenstand generell abstrakt zukommenden Eignung, in einer die Sicherheit und Ordnung gefährdenden Weise eingesetzt zu werden, nicht mit Kontrollmitteln der Anstalt begegnet werden kann, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufsicht anwendbar sind (OLG Hamm, ZfStrVO 2001, 185; OLG Frankfurt ZfStrVO 2005, 185; OLG Celle a.a.O.).

    Es ist nicht zu beanstanden, dass eine JVA der höchsten Sicherheitsstufe den Bezug und Besitz von DVDs davon abhängig macht, dass diese durch die FSK gekennzeichnet sind (OLG Schleswig a.a.O., OLG Celle a.a.O.; OLG Frankfurt, aber ohne Altersbeschränkung, in ständiger Rechtsprechung (Beschlüsse vom 01.04.08 - 3 Ws 72/08 (StVollz), 15.03.07 - 3 Ws 44/07 (StVollz), 26.01.05 - 3 Ws 1322-1323/04 (StVollz); ZfStrVO 2005, 185).

  • KG, 22.08.2005 - 5 Ws 283/05

    Strafvollzug: Anspruch des Gefangenen auf Besitz eines DVD-Abspielgeräts

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main (Beschluß vom 16. März 2005 - 3 Ws 1224-1225/04 StVollz - NStZ-RR 2005, 191) und des OLG Koblenz (Beschluß vom 21. Januar 2002 - 2 Ws 1156/01 - insoweit in NStZ 2003, 592 bei Matzke nicht abgedruckt) an und verneint die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene Frage.
  • OLG Koblenz, 07.01.2011 - 2 Ws 531/10

    Strafvollzug: Zulässigkeit einer durch den Rechtspfleger niedergelegten

    Die Kennzeichnung "FSK 18" sei insoweit ein Qualitätsmerkmal und kein Kriterium zur Beurteilung der Gefährlichkeit des Besitzes eines solchen Mediums in einer Strafanstalt für Erwachsene, denn die verschiedenen Kennzeichnungsstufen folgten Prüfungskriterien im Hinblick auf die unterschiedlichen Entwicklungsstufen von Kindern oder Jugendlichen (OLG Hamburg StVollzG § 116 Nr. 4; vgl. auch OLG Frankfurt NStZ 2009, 220 f.; Beschl. 3 Ws 44/07 v. 15.03.2007 -, juris; NStZ-RR 2005, 191).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2007 - 3 Ws 44/07

    Strafvollzug: Besitz von DVDs pornografischen Inhalts als Sicherheitsrisiko

    Zu dem Hinweis der JVA auf einen unzumutbaren Kontrollaufwand hat der Senat im Beschluss vom 16.3.2005, 3 Ws 1224-1225/04 (StVollz) ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 Ws 1225/04

    DVD-Player; Sicherheit; Ordnung; Justizvollzugsanstalt

    3 Ws 1224/04 (StVollz) 3 Ws 1225/04 (StVollz).
  • OLG Hamburg, 30.01.2009 - 3 Vollz (Ws) 73/08

    Rechtsweg bei und Zulässigkeit der Aufrechnung der Justizvollzugsanstalt gegen

    Nur in Fällen, in denen sich der Strafgefangene gegen die Abführung von Eigengeld aufgrund einer Forderungspfändung durch Dritte wendet (vgl. OLG Jena, ZfStrVo 2005, 185; OLG Hamburg, ZfStrVo 1996, 182; OLG Hamm, ZfStrVo 1988, 115; ebenso Arloth, StVollzG , 2. Aufl., § 109 Rdn. 3; auch in diesen Fällen für gerichtliche Zuständigkeit nach §§ 109 ff. StVollzG OLG Frankfurt, StV 1994, 384 ), wird die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern regelmäßig unter Hinweis auf den Umstand zu verneinen sein, dass die beanstandete Maßnahme keine von der Anstalt zu verantwortenden Handlung ist.
  • OLG Schleswig, 10.01.2006 - 2 VollzWs 453/05
    Es ist daher davon auszugehen, dass ein Strafgefangener grundsätzlich nicht im Besitz dieser Medien zu sein hat und daher auch eine Spielfilm-DVD lediglich abspielen, nicht aber inhaltlich verändern kann (OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2005, 191).
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